Notbremse für Gesetzgeber
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat mit 19 zu 5 Stimmen den Vorentwurf einer Gesetzesänderung angenommen, welche auf Bundesebene die Einführung des Verordnungsvetos vorsieht (14.422 Pa.Iv. Aeschi Thomas. Einführung des Verordnungsvetos). Seitens der Kantone gibt es Widerstand. Das Veto des Parlaments gegen Verordnungen des Bundesrates gilt als angenommen, wenn beide Räte zugestimmt haben.
Entspricht eine Verordnung des Bundesrates nicht den Absichten des Gesetzgebers oder fehlt es der Verordnung an einer genügenden gesetzlichen Grundlage, soll das Parlament gegen die vom Bundesrat auf Grundlage einer Gesetzesdelegation erlassene Verordnung intervenieren können.
Das vorgesehene Verfahren für die Ergreifung eines Vetos soll zudem verhindern, dass in der Gesetzgebung unterlegene Minderheiten die Umsetzung des Gesetzgeberwillens verzögern können.
Mehr: Medienmitteilung «Einführung des Verordnungsvetos»
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LawMedia Redaktionsteam