Einleitung
Ein Blick an den Himmel offenbart die Situation: Immer mehr Drohnen fliegen umher. Es ist eine Frage der Zeit, bis es zu einem Unfall zwischen einem Flugzeug und einer Drohne kommt.
Der Bund schätzt, dass 2018 in der Schweiz mehr als 100’000 Drohnen an Hobbypiloten verkauft wurden.
Massnahmen in Vorbereitung
Dem Vernehmen nach soll das unkontrollierte Fliegen von Drohnen ab 2020 der Vergangenheit angehören. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bereite für Drohnenbesitzer auf Mitte 2020 eine Registrierungspflicht vor.
IST und SOLL
- Bisher:
- Anmeldepflicht
- Drohnen ab 30 Kilo Gewicht
- Für leichtere Geräte keine Anmeldung / Kennung
- Anmeldepflicht
- Neu:
- Anmeldungs- und Registrierungspflicht
- Drohnen ab 250 Gramm und schwerer
- Fluggeräte-Spezifizierung
- Piloten-Nennung
- ab Mitte 2020
- Anmeldungs- und Registrierungspflicht
Für die zuständigen Regulatoren des BAZL ist klar, dass ohne Integration der Drohnen-Teilnehmer ins bestehende Luftverkehrssystem Katastrophen vorprogrammiert bzw. unvermeidlich sind.
Sobald Näheres bekannt ist, informieren wir wieder.
Weiterführende Informationen
- Polizeirecht – Drohnen: Der Drohnenflug findet nicht im rechtsfreien Raum statt
- Regeln und allgemeine Fragen zu Drohnen | bazl.admin.ch
- Avistrat-CH | bazl.admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam