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WEKO: Genehmigung Sunrise-UPC-Zusammenschluss

Datum:
27.09.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
Marktbeherrschung, Marktmacht, Sunrise, UPC, WEKO, Wettbewerb
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat den Zusammenschluss von UPC und Sunrise vertieft geprüft (wir berichteten: Wirtschaft / Wettbewerbsrecht – Zusammenschluss Sunrise/UPC wird durch WEKO vertieft geprüft).

Der Sunrise-UPC-Zusammenschluss führe nach Beurteilung der WEKO in keinem der analysierten Märkte zur Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung. Deshalb lasse die WEKO den Zusammenschluss zu.

Sunrise werde durch die Übernahme von UPC und deren Kabelnetzinfrastruktur zum zweitgrössten Telekommunikations-Unternehmen der Schweiz.

Sunrise werde dadurch – wie Swisscom – in die Lage versetzt, mit eigener Infrastruktur gesamtschweizerisch anzubieten:

  • Festnetzleistungen
  • Breitbandinternetleistungen
  • Mobilfunkleistungen
  • digitales Fernsehen.

Im Gegensatz zu dem von der WEKO im Jahre 2010 abgelehnten „Zusammenschlussvorhaben Sunrise/Orange“ ergänzen sich hier die Zusammenschlussparteien in vielen Bereichen.

Die WEKO habe das Zusammenschlussvorhaben auch in Bezug auf eine mögliche gemeinsame Marktbeherrschung mit Swisscom eingehend geprüft. Eine solche sei nicht gegeben und eine Koordination zwischen beiden Unternehmen erscheine als unwahrscheinlich, da die Zusammenschlussparteien und die Swisscom unterschiedlich aufgestellt seien.

Die WEKO erwarte daher durch den Zusammenschluss eher eine Belebung des Wettbewerbs. Sunrise habe schliesslich öffentlich angekündigt, dass sie attraktive Produkte zu einem günstigen Preis und in hoher Servicequalität anbieten wolle, um Marktanteile zu gewinnen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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