LAWNEWS

Polizeirecht

QR Code

Drohnen: Registrierungspflicht ab Mitte 2020

Datum:
05.04.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Polizeirecht
Stichworte:
Drohnen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Drohnen: Registrierungspflicht ab 2020

Ein Blick an den Himmel offenbart die Situation: Immer mehr Drohnen fliegen umher. Es ist eine Frage der Zeit, bis es zu einem Unfall zwischen einem Flugzeug und einer Drohne kommt.

Der Bund schätzt, dass 2018 in der Schweiz mehr als 100’000 Drohnen an Hobbypiloten verkauft wurden.

Massnahmen in Vorbereitung

Dem Vernehmen nach soll das unkontrollierte Fliegen von Drohnen ab 2020 der Vergangenheit angehören. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bereite für Drohnenbesitzer auf Mitte 2020 eine Registrierungspflicht vor.

IST und SOLL

  • Bisher:
    • Anmeldepflicht
      • Drohnen ab 30 Kilo Gewicht
      • Für leichtere Geräte keine Anmeldung / Kennung
  • Neu:
    • Anmeldungs- und Registrierungspflicht
      • Drohnen ab 250 Gramm und schwerer
      • Fluggeräte-Spezifizierung
      • Piloten-Nennung
      • ab Mitte 2020

Für die zuständigen Regulatoren des BAZL ist klar, dass ohne Integration der Drohnen-Teilnehmer ins bestehende Luftverkehrssystem Katastrophen vorprogrammiert bzw. unvermeidlich sind.

Sobald Näheres bekannt ist, informieren wir wieder.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.