Vernehmlassung bis: 05.08.2019
Das Bundesgericht hatte in zwei Leiturteilen erwogen, dass auf den Empfangsgebühren keine MWST erhoben werden dürfe und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobene MWST zurückzahlen müsse.
Am 17.04.2019 hat nun der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum geplanten Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen eröffnet. Dabei ist u.a. folgendes vorgesehen:
- Ein pauschale Gebührengutschrift von CHF 50 pro Haushalt
- Die Gutschrift soll auf einer Rechnung der Erhebungsstelle „Serafe“ erfolgen
- Keine pauschale Vergütung für die Unternehmen
Die interessierten Kreise können bis am 05.08.2019 zur Vorlage Stellung nehmen.
Mehr: Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren: Bundesrat schlägt Gutschrift von 50 Franken pro Haushalt vor
Weiterführende Informationen:
- Konsumentenschutz / Billag: Mehrwertsteuer-Rückzahlung | law-news.ch
- Abgaberecht – Abgabe für Radio und Fernsehen: Einführung neue Empfangsgebühr | law-news.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam