Entführung in Staaten, die nicht dem Haager-Übereinkommen angeschlossen sind
Einleitung
Wird ein Kind durch einen Elternteil oder eine andere Person gegen den Willen des andern Elternteils ins Ausland verbracht oder dort – beispielsweise nach den Ferien – zurückbehalten, sind die Betroffenen oft verzweifelt und ratlos. Gleiches gilt, wenn einem Elternteil die Ausübung des Besuchsrechts gegenüber seinem im Ausland lebenden Kind durch den anderen Elternteil verweigert oder erschwert wird. Die Zentralbehörde internationale Kindesentführungen beim Bundesamt für Justiz setzt sich in diesen Fällen zusammen mit den ausländischen Partnerbehörden der Vertragsstaaten für eine möglichst rasche und kindergerechte Lösung des Konfliktes ein.
Haager Übereinkommen
Die Schweiz ist über das Haager Kindesentführungsübereinkommen und das Europäische Sorgerechtübereinkommen mit 92 bzw. 37 Staaten vertraglich verbunden. Die meisten Rückführungs- und Besuchsrechtsanträge (siehe nachfolgende Tabellen) stützen sich auf das Haager Kindesentführungsübereinkommen.
Besonders findige Elternteile entführen ihre Kinder in Staaten, welche nicht dem Haager-Übereinkommen angeschlossen sind und bei welchen die Rückführung nicht oder nur erschwert möglich ist.
Fallzahlen
Die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen im Bundesamt für Justiz (BJ) behandelt jährlich cirka 250 Fälle und berät Privatpersonen und Behörden im In- und Ausland zu Präventiv- und Schutzmassnahmen.
Die Eckdaten sind:
- Rückführung von Kindern: 82%
- Ausübung Besuchsrecht: 18%
- Anträge ans Ausland überwiegend: hauptsächlich an europäische Staaten
- Entführender Elternteil: zu 73 % die Mutter
- Verweigerung des Besuchsrechts: Anteil der Mütter bei 100 %
- Durchschnittsalter der betroffenen Kinder: rund sechs Jahre
Zunahme der Kindsentführungen und Gründe
Die Kindsentführungen haben in den letzten 10 Jahren beinahe um die Hälfte zugenommen und 2018 den Allzeithöchststand erreicht. Gleiches gilt für die Zahl der Fälle, in denen Schweizerische Gerichte die Rückführung entführter Kinder in die Schweiz anordneten.
Einer der Gründe ist die Zunahme der binationalen Eheschliessungen und der damit verbundene Zuwachs der binationalen Ehescheidungen.
Quelle: Bundesamt für Justiz (BJ)
Quelle: Bundesamt für Justiz (BJ)
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LawMedia Redaktionsteam