Den Treibstoffen „Benzin“ und „Dieselöl“ werden vermehrt Biokomponenten beigemischt, die zum Teil auch im Inland hergestellt werden. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, ist bei der Pflichtlagerhaltung die Inlandproduktion dem Treibstoff-Import gleichzustellen. Der Bundesrat hat daher am 03.04.2019 die Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung (SR 531.215.41) beschlossen.
Dazu erklärte der Bundesrat folgendes: Die seit 01.07.2008 geltende Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen habe in Kombination mit der seit 2014 möglichen Anrechnung von Biotreibstoffen an die Treibstoffkompensationspflicht gemäss CO2-Gesetz dazu geführt, dass sich deren Anteil am Gesamtabsatz bei Benzin und Diesel in den letzten Jahren merklich erhöht habe. Rund ein Viertel der heute in der Schweiz vertriebenen fossilen Treibstoffe sei mit Biokomponenten versetzt. Die Biokomponenten bildeten für die Landesversorgung mittlerweile ein wichtiges Element.
Da Biokomponenten auch im Inland hergestellt und fossilen Treibstoffen beigemischt würden, entstünden bei der Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treibstoffen Wettbewerbsnachteile zulasten des Biokomponenten-Imports, weshalb die Mineralölpflichtlagerverordnung an die geänderten Marktverhältnisse angepasst werde.
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LawMedia Redaktionsteam