Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten
Einleitung
Der Mediendienst des Bundesamtes für Strassen ASTRA hat die Führerausweisstatistik 2018 und die Statistik der Administrativmassnahmen veröffentlicht. Wir berichteten:
Agenda
- Verkehrsrecht – Führerausweis: Anzahl Ausweisentzüge 2018 rückläufig | law-news.ch
- Verkehrsrecht – Führerausweisentzug: Lösen Drogen den Alkohol als Problem ab? | law-news.ch
- Verkehrsrecht – Führerausweisentzug: Ablenkung am Steuer ist ein Entzugsgrund | law-news.ch
- Verkehrsrecht – Telefonieren und SMS-Schreiben am Steuer | law-news.ch
- Verkehrsrecht – Aberkennung ausländischer Führerausweise | law-news.ch
Heute möchten wir uns eines weiteren wichtigen Themas im Zusammenhang mit dem Führerausweisentzugs annehmen, nämlich des Telefonierens und des Smartphone-Surfens am Steuer, insbesondere während der Fahrt.
Zunahme unerklärlicher Selbstunfälle
Wer kennt sie nicht, die Meldung von Selbstunfällen, oft von Personen, die ohne übersetzte Geschwindigkeit die Kurve nicht kriegten. Die Unfallfahrzeuge sind meistens neueren Datums, bei denen ein technischer Defekt nicht zu vermuten ist.
Man fragt sich, was ist da passiert. Liegt der Unfallgrund in einer Ablenkung, zB Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder Schreiben eines SMS.
Fahrzeug-Beherrschungspflicht
Fahrzeugführer müssen ihr Fahrzeug ständig so beherrschen, dass sie ihren Vorsichtspflichten nachkommen können (Art. 31 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz).
Die Verkehrsregelverordnung konkretisiert die Beherrschungspflicht in Art. 3 Abs. 1 wie folgt:
«Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird».
Mass der Aufmerksamkeit
Der Mass der Aufmerksamkeit, die der Fahrzeugführer der Strasse und dem Verkehr zuzuwenden hat, hängt gemäss herrschender Lehre und Rechtsprechung von den konkreten Umständen ab, wie:
- Verkehrsdichte
- örtliche Verhältnisse
- Zeit
- Sicht
- vorhersehbare Gefahrenquellen.
Telefonieren am Steuer mit Freisprecheinrichtung
Auch das Telefonieren am Steuer mit Freisprecheinrichtung während der Fahrt kann zu einer Verurteilung wegen Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Strassenverkehrsgesetz (SVG)) führen, wenn der Lenker deswegen seinen Vorsichtspflichten nicht mehr genügt und er das Fahrzeug nicht mehr beherrscht.
Rechtsfolgen bei Regelverletzung
Strafe
Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, ist mit einer Busse von CHF 100 zu bestrafen (Anhang 1 Ziffer 311 der Ordnungsbussenverordnung (OBV)). U.U. kann das Fehlverhalten zu höheren Bussen oder gar zu einer Freiheitsstrafe führen.
Administrativmassnahmen
Telefonieren am Steuer oder das Bedienen von Kommunikationssystemen resp. Informationssystemen kann je nach Fall zum Entzug des Führerausweises führen.
UVG-Leistungskürzung
Haben das Telefonieren am Steuer oder das SMS-Schreiben zu einem Unfall geführt, kann der Unfallversicherer – seine Leistungen wegen Grobfahrlässigkeit kürzen (Art. 37 Abs. 2 Unfallversicherungsgesetz (UVG)).
Kasuistik von Bundesgerichtsurteilen
Zur Ablenkung am Steuer durch Telefonieren, SMS-Schreiben usw. gibt es diverse Bundesgerichtsentscheide:
Verbotene Handlungen | Bundesgerichtsurteil |
Länger als einen kurzen Moment dauernde Handlungen
Handlungen, die länger als einen kurzen Augenblick ablenken oder die auf andere Weise erschweren, dass beide Hände sofort am Lenkrad verfügbar sind |
BGer 1C_422/2016 vom 09.01.2017 |
Telefonieren während der Autofahrt
Nebst der eigentlichen Fahrzeug-Bedienung sind nur diejenigen Verrichtungen erlaubt, welche nicht vom Autofahren ablenken; ob eine Fahrzeuglenker-Ablenkung vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab (Dauer der Ablenkung, Verkehrssituation, Sichtrichtung, Fahrzeug, Einfluss auf Körperhaltung etc.); das dauernde Beherrschen des Fahrzeugs ist nicht gewährleistet, wenn der Lenker mit dem Mobiltelefon in der Hand oder eingeklemmt zwischen Kopf und Schulter während der Fahrt telefoniert |
BGE 120 IV 63 ff. |
SMS-Schreiben
Das Schreiben eines SMS am Steuer ist eine grobe Verkehrsregelverletzung, welche gemäss SVG 90 Ziffer 2 mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann |
BGer 6B_666/2009 vom 24.09.2009 |
Ablenkung durch Mobilephone in der Hand oder zwischen Kopf und Schulter eingeklemmt
Wenn der Lenker, der mit Mobiltelefon in der Hand oder eingeklemmt zwischen Kopf und Schulter während der Fahrt telefoniert, gewährleistet das dauernde Beherrschen des Fahrzeuges nicht |
BGer 6B_2/2010 vom 16.03.2010 |
Handy-Halten während 15 Sekunden
Das Halten eines Handy während 15 Sekunden bei Fahrt – ohne zu telefonieren, ohne andere Manipulation und angesichts der konkreten Umstände – erschwert die Verfügbarkeit der sich allenfalls nicht am Lenkrad befindlichen Hand nicht (keine lange Dauer im Sinne der Rechtsprechung); aus folgenden Gründen lag keine weitere Ablenkung vor:
|
BGer 6B_1183/2014 vom 27.10.2015 |
Handy-Halten während 15 Sekunden in Kombination mit Blick auf Navigationssystem
Erhöhte abstrakte Gefährdung durch das Halten und Nutzen eines Navigationsgeräts oder Mobiltelefons auf dem Lenkrad, bei schlechten Lichtverhältnissen |
BGer 1C_183/2016 vom 22.09.2016 |
Ergebnis
Das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt kann folgendes zeitigen:
- Ordnungsbusse von CHF 100. – und
- Leistungskürzungen des Motorfahrzeughaftpflichtversicherers
Das Telefonieren am Steuer mit Freisprecheinrichtung während der Fahrt bildet kein Ordnungsbussentatbestand. Gleichwohl kann das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung zu rechtlichen Sanktionen führen, v.a. unter den Titeln fehlende Fahrzeugbeherrschung (siehe oben) und Ablenkung:
Empfehlung
Verzichten Sie während des Fahrens auf
- das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und
- auf das Lesen sowie Schreiben von SMS.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam