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Verkehrsrecht

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Telefonieren und SMS-Schreiben am Steuer

Datum:
23.04.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Busse, Freiheitsstrafe, Führerausweisentzug, Gefährdung Dritter, Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten

Einleitung

Der Mediendienst des Bundesamtes für Strassen ASTRA hat die Führerausweisstatistik 2018 und die Statistik der Administrativmassnahmen veröffentlicht. Wir berichteten:

Heute möchten wir uns eines weiteren wichtigen Themas im Zusammenhang mit dem Führerausweisentzugs annehmen, nämlich des Telefonierens und des Smartphone-Surfens am Steuer, insbesondere während der Fahrt.

Zunahme unerklärlicher Selbstunfälle

Wer kennt sie nicht, die Meldung von Selbstunfällen, oft von Personen, die ohne übersetzte Geschwindigkeit die Kurve nicht kriegten. Die Unfallfahrzeuge sind meistens neueren Datums, bei denen ein technischer Defekt nicht zu vermuten ist.

Man fragt sich, was ist da passiert. Liegt der Unfallgrund in einer Ablenkung, zB Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder Schreiben eines SMS.

Fahrzeug-Beherrschungspflicht

Fahrzeugführer müssen ihr Fahrzeug ständig so beherrschen, dass sie ihren Vorsichtspflichten nachkommen können (Art. 31 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz).

Die Verkehrsregelverordnung konkretisiert die Beherrschungspflicht in Art. 3 Abs. 1 wie folgt:

«Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird».

Mass der Aufmerksamkeit

Der Mass der Aufmerksamkeit, die der Fahrzeugführer der Strasse und dem Verkehr zuzuwenden hat, hängt gemäss herrschender Lehre und Rechtsprechung von den konkreten Umständen ab, wie:

  • Verkehrsdichte
  • örtliche Verhältnisse
  • Zeit
  • Sicht
  • vorhersehbare Gefahrenquellen.

Telefonieren am Steuer mit Freisprecheinrichtung

Auch das Telefonieren am Steuer mit Freisprecheinrichtung während der Fahrt kann zu einer Verurteilung wegen Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Strassenverkehrsgesetz (SVG)) führen, wenn der Lenker deswegen seinen Vorsichtspflichten nicht mehr genügt und er das Fahrzeug nicht mehr beherrscht.

Rechtsfolgen bei Regelverletzung

Strafe

Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, ist mit einer Busse von CHF 100 zu bestrafen (Anhang 1 Ziffer 311 der Ordnungsbussenverordnung (OBV)). U.U. kann das Fehlverhalten zu höheren Bussen oder gar zu einer Freiheitsstrafe führen.

Administrativmassnahmen

Telefonieren am Steuer oder das Bedienen von Kommunikationssystemen resp. Informationssystemen kann je nach Fall zum Entzug des Führerausweises führen.

UVG-Leistungskürzung

Haben das Telefonieren am Steuer oder das SMS-Schreiben zu einem Unfall geführt, kann der Unfallversicherer – seine Leistungen wegen Grobfahrlässigkeit kürzen (Art. 37 Abs. 2 Unfallversicherungsgesetz (UVG)).

Kasuistik von Bundesgerichtsurteilen

Zur Ablenkung am Steuer durch Telefonieren, SMS-Schreiben usw. gibt es diverse Bundesgerichtsentscheide:

Verbotene Handlungen Bundesgerichtsurteil
Länger als einen kurzen Moment dauernde Handlungen

Handlungen, die länger als einen kurzen Augenblick ablenken oder die auf andere Weise erschweren, dass beide Hände sofort am Lenkrad verfügbar sind

BGer 1C_422/2016 vom 09.01.2017
Telefonieren während der Autofahrt

Nebst der eigentlichen Fahrzeug-Bedienung sind nur diejenigen Verrichtungen erlaubt, welche nicht vom Autofahren ablenken; ob eine Fahrzeuglenker-Ablenkung vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab (Dauer der Ablenkung, Verkehrssituation, Sichtrichtung, Fahrzeug, Einfluss auf Körperhaltung etc.); das dauernde Beherrschen des Fahrzeugs ist nicht gewährleistet, wenn der Lenker mit dem Mobiltelefon in der Hand oder eingeklemmt zwischen Kopf und Schulter während der Fahrt telefoniert

BGE 120 IV 63 ff.
SMS-Schreiben

Das Schreiben eines SMS am Steuer ist eine grobe Verkehrsregelverletzung, welche gemäss SVG 90 Ziffer 2 mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann

BGer 6B_666/2009 vom 24.09.2009
Ablenkung durch Mobilephone in der Hand oder zwischen Kopf und Schulter eingeklemmt

Wenn der Lenker, der mit Mobiltelefon in der Hand oder eingeklemmt zwischen Kopf und Schulter während der Fahrt telefoniert, gewährleistet das dauernde Beherrschen des Fahrzeuges nicht

BGer 6B_2/2010 vom 16.03.2010
Handy-Halten während 15 Sekunden

Das Halten eines Handy während 15 Sekunden bei Fahrt – ohne zu telefonieren, ohne andere Manipulation und angesichts der konkreten Umstände – erschwert die Verfügbarkeit der sich allenfalls nicht am Lenkrad befindlichen Hand nicht (keine lange Dauer im Sinne der Rechtsprechung); aus folgenden Gründen lag keine weitere Ablenkung vor:

  • Lenkerblick stets auf Strasse gerichtet
  • Jederzeitige Lenker-Reaktionsmöglichkeit auf veränderte Verkehrsgeschehnisse
BGer 6B_1183/2014 vom 27.10.2015
Handy-Halten während 15 Sekunden in Kombination mit Blick auf Navigationssystem

Erhöhte abstrakte Gefährdung durch das Halten und Nutzen eines Navigationsgeräts oder Mobiltelefons auf dem Lenkrad, bei schlechten Lichtverhältnissen

BGer 1C_183/2016 vom 22.09.2016

Ergebnis

Das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt kann folgendes zeitigen:

  • Ordnungsbusse von CHF 100. – und
  • Leistungskürzungen des Motorfahrzeughaftpflichtversicherers

Das Telefonieren am Steuer mit Freisprecheinrichtung während der Fahrt bildet kein Ordnungsbussentatbestand. Gleichwohl kann das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung zu rechtlichen Sanktionen führen, v.a. unter den Titeln fehlende Fahrzeugbeherrschung (siehe oben) und Ablenkung:

Empfehlung

Verzichten Sie während des Fahrens auf

  • das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und
  • auf das Lesen sowie Schreiben von SMS.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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