Das Bundesgericht hob heute, 10.04.2019, die Abstimmung über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» von 2016 auf.
Aufhebungsgrund bilden die unvollständigen und intransparenten Informationen des Bundesrates, welche die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten verletzt hätten.
Angesichts des knappen Ablehnungsergebnisses und der Schwere der Unregelmässigkeiten sei es durchaus möglich, dass das Abstimmungsresultat hätte anders ausfallen können.
Mehr: Urteile vom 10. April 2019 (1C_315/2018, 1C_316/2018, 1C_329/2018, 1C_331/2018, 1C_335/2018, 1C_337/2018, 1C_338/2018, 1C_339/2018, 1C_347/2018)
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