Wohnungsinventare der Gemeinden / Veränderungs-Tabelle
2018 ergab sich hinsichtlich der Thematik „Zweitwohnungs-Gemeinden“ folgende Entwicklung:
- In 20 Gemeinden ist der Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent gesunken
- In 12 Gemeinden liegt der Zweitwohnungsanteil neu über 20 Prozent
Aktuell verfügen somit 359 von 2212 Gemeinden über einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Grundlage der Zweitwohnungsanteile sind die sog. „Wohnungsinventare“ der Gemeinden, die das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) am 29.03.2019 veröffentlicht hat.
Damit blieb die Anzahl der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent relativ stabil.
Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent unterliegen bekanntlich den einschränkenden Bestimmungen des „Zweitwohnungsgesetzes“, wonach in diesen Gemeinden im Grundsatz keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden dürfen.
Gemeinden, die neu über einen Zweitwohnungsanteil von über oder unter 20 Prozent verfügen, können zur Berechnung des ARE innerhalb von 30 Tagen Stellung nehmen und ihr Wohnungsinventar in Absprache mit dem ARE präzisieren. Anschliessend wird das ARE festlegen, in welchen Gemeinden die einschränkenden Normen des Zweitwohnungsgesetzes zur Anwendung gelangen.
Mehr: Anzahl der Gemeinden mit über zwanzig Prozent Zweitwohnungen stabilisiert sich | newsd.admin.ch
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam