BJ setzt Arbeitsgruppe ein
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat gemäss Mitteilung vom 06.05.2019 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abklären soll. Es gehe insbesondere die Frage, wie nahestehende Personen besser in die Verfahren und Entscheide der KESB miteinbezogen werden könnten. Im Bedarfsfalle solle bis Ende 2019 eine Vernehmlassungsvorlage vorbereitet werden.
Mehr: Schwachstellen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht beseitigen | bj.admin.ch
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LawMedia Redaktionsteam