Sie befinden sich: Home » Kindes- und Erwachsenenschutzrecht: Schwachstellenbeseitigung
BJ setzt Arbeitsgruppe ein
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat gemäss Mitteilung vom 06.05.2019 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abklären soll. Es gehe insbesondere die Frage, wie nahestehende Personen besser in die Verfahren und Entscheide der KESB miteinbezogen werden könnten. Im Bedarfsfalle solle bis Ende 2019 eine Vernehmlassungsvorlage vorbereitet werden.
Mehr: Schwachstellen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht beseitigen | bj.admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
LAWMEDIA Redaktion
Artikel der LAWMEDIA Redaktion.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.