Raumplanung: BR genehmigt Richtpläne der Kantone BL, FR, JU, VS und ZG
Datum:
02.05.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht
Stichworte:
Bauland, Baurecht, Einzonungsstopp, Richtplan
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIAAG
Verpasste Richtplan-Anpassungsfrist: GL, OW und TI
Die Kantone Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug haben ihre Richtpläne an die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) angepasst. Der Bundesrat hat die fünf Richtpläne an der Sitzung vom 01.05.2019 genehmigt. Genehmigungsfolge: Verstärkung der Rückzonungsprogramme der Kantone Jura und Wallis sowie Rückzonungsauftrag an Basel-Landschaft.
Über keinen genehmigten Richtplan verfügen die Kantone Glarus, Obwalden und Tessin. Weil die 5-jährige Übergangsfrist gestern endete, gilt für diese Kantone ab sofort ein absoluter Einzonungsstopp.
Das Faktenblatt «Genehmigung der kantonalen Richtpläne Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug» orientiert über die Prüfungen der heute genehmigten Richtpläne:
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