LAWNEWS

Bau- und Planungsrecht

QR Code

Raumplanung: BR genehmigt Richtpläne der Kantone BL, FR, JU, VS und ZG

Datum:
02.05.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht
Stichworte:
Bauland, Baurecht, Einzonungsstopp, Richtplan
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verpasste Richtplan-Anpassungsfrist: GL, OW und TI

Die Kantone Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug haben ihre Richtpläne an die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) angepasst. Der Bundesrat hat die fünf Richtpläne an der Sitzung vom 01.05.2019 genehmigt. Genehmigungsfolge: Verstärkung der Rückzonungsprogramme der Kantone Jura und Wallis sowie Rückzonungsauftrag an Basel-Landschaft.

Über keinen genehmigten Richtplan verfügen die Kantone Glarus, Obwalden und Tessin. Weil die 5-jährige Übergangsfrist gestern endete, gilt für diese Kantone ab sofort ein absoluter Einzonungsstopp.

Das Faktenblatt «Genehmigung der kantonalen Richtpläne Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug» orientiert über die Prüfungen der heute genehmigten Richtpläne:

Mehr: Bundesrat genehmigt Richtpläne der Kantone Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug | admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.