Fortsetzung der „Mind-the-Gap“-Strategie
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich vom 11.02.2019 sowie zum Zusatzabkommen über die Ausweitung der Bestimmungen auf das Fürstentum Liechtenstein eröffnet. Die Abkommen sollen die Fortsetzung der Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich über den EU-Austritt hinaus gewährleisten.
Bekanntlich ist das Vereinigte Königreich ein bedeutender Handelspartner für die Schweiz. Die Handelsbeziehungen basieren derzeit noch auf den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Diese bilateralen Abkommen werden allerdings nicht mehr auf das Vereinigte Königreich anwendbar sein, sobald es aus der EU ausgetreten ist.
Erinnerlich haben die Schweiz und UK daher am 11.02.2019 ein Handelsabkommen unterzeichnet, welches weitgehend die bisherigen handelsbezogenen Rechte und Pflichten für die Zeit nach dem Brexit als anwendbar erklärt.
Die Vernehmlassung ist befristet bis 05.09.2019. Der Bundesrat will anschliessend dem Parlament die Botschaft zum Abkommen unterbreiten.
Mehr: Brexit: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Handelsabkommen Schweiz-UK
Weiterführende Informationen:
- Wirtschaft – Schweiz-UK: Unterzeichnung eines Handelsabkommens | law-news.ch
- Brexit | seco.admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam