Bericht des Bundesamtes für Justiz auftrags der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N)
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Auftrag der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) einen Bericht zum Thema Stalking verfasst.
Das BJ wurde von der RK-N beauftragt, zu prüfen:
- Vor- und Nachteile der Kodifizierung eines spezifischen Stalking-Straftatbestands
- Prüfung eines eigenen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB)
- Prüfung der Ergänzung des bereits bestehenden Nötigungs- bzw. Drohungstatbestandes.
Das BJ gelangte zum Ergebnis, dass auch mit einem spezifischen Straftatbestand oder mit einer Ergänzung des Nötigungs- bzw. Drohungstatbestandes keine entscheidenden Vorteile erzielt würden. Entweder lasse sich der Stalker – und dies in vielen Fällen – durch eine staatliche Intervention, etwa eine polizeiliche Gefährderansprache, zur Raison bringen oder er lasse sich auch durch eine Strafe nicht abhalten. Entsprechend dürften nicht allzu grosse Erwartungen in die Kodifizierung einer Stalking-Strafnorm gesetzt werden.
Mehr: Bericht zur Frage der Kodifizierung eines Straftatbestands «Stalking» | bj.admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam