Jahrespauschalen und fingierte durchschnittliche Belegungszahlen
Die drei Gemeinden Flims, Laax und Falera haben 2014 ein einheitlich gestaltetes Tourismusgesetz verabschiedet und je per 01.01.2015 in Kraft gesetzt. Dagegen erhoben u.a. 4 Zweitwohnungsbesitzer, die ihre Zweitwohnungen selber nutzen, Einsprache und zogen diese bis ans Bundesgericht weiter.
Die Beschwerdeführer rügten im Wesentlichen, dass die mit der Gästetaxte eingenommenen Mittel nicht nur zweckgebunden zugunsten der touristischen Infrastruktur, sondern auch zur Deckung des allgemeinen Finanzhaushalts verwendet würden, und, dass die auf einer Pauschalisierung beruhende Berechnungsmethode der Taxe zu willkürlichen Resultaten führe.
Das Schweizerische Bundesgericht hat nun die Argumente der Beschwerdeführer verworfen und die Entscheide des Bündner Verwaltungsgericht vom Oktober 2017 bestätigt.
Das Bundesgericht kam – wie die Vorinstanz – zum Schluss:
- Die Mittel in allen drei Gemeinden würden gemäss Nachweis für tourismusbedingte Aufwendungen verwendet
- Die Zweckbindung der Ausgaben könne nicht in Frage gestellt werden, wenn einzelne Einrichtungen auch von Personen mit Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde genutzt würden
- Die Bemessungsmethode der Gästetaxe führe nicht zu Ergebnissen, die in krassem Widerspruch zu den tatsächlichen Verhältnissen stehen würden:
- Eine Pauschalisierung bewirke immer gewisse Ungenauigkeiten
- Solche Ungenauigkeiten seien für eine rationelle Abgabenerhebung hinzunehmen
Die Taxe setzt sich zusammen aus:
- Grundbetrag: CHF 220 pro Jahr
- Wohnflächenbetrag: CHF 9 pro Quadratmeter Wohnfläche
Zur Veranschaulichung der Gästetaxen-Folge sei abschliessend festgehalten, dass eines der beschwerdeführenden Ehepaare für seine 5 ½ Zimmer-Wohnung in Flims mit einer Nettowohnfläche von 127 Quadratmetern inskünftig jährlich eine Gästetaxe von CHF 1`363 bezahlen muss.
Mehr:
- BGer 2C_1049/2017 vom 15.04.2019
- BGer 2C_1050/2017 vom 15.04.2019
- BGer 2C_1051/2017 und 2C_1052/2017 vom 15.04.2019
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam