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Abstimmung über Vorlage «Steuerreform und AHV Finanzierung» (STAF): Bundesgericht hat zwei Beschwerden abgewiesen

Datum:
28.06.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
STAF, Steuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wie das Bundesgericht heute mitteilt, hat es zwei Beschwerden gegen die eidgenössische Volksabstimmung vom vergangenen 19.05.2019 über die Gesetzesvorlage «Steuerreform und AHV-Finanzierung» (STAF) abgewiesen.

Gemäss Bundesverfassung könnten Akte des eidgenössischen Parlaments nicht beim Bundesgericht angefochten werden. 

BGer-Urteile 1C_323/2019, 1C_324/2019 vom 24.06.2019, Veröffentlichung 28.06.2019, 12.01 Uhr

Mehr: 1C_323/2019, 1C_324/2019 vom 24.06.2019 | bger.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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