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Strafrecht

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Eindringen in fremdes E-Mail-Konto unabhängig von Art und Weise der Passwortbeschaffung strafbar

Datum:
04.06.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Strafrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss heutiger Medienmitteilung wies das Bundesgericht die Beschwerde einer Frau ab, die nach der Trennung von ihrem Mann mehrfach in dessen passwortgeschütztes E-Mail-Konto eingedrungen war. Das Kennwort hatte sie auf einem Kärtchen gefunden, welches er im Büroschreibtisch der früheren ehelichen Wohnung zurückgelassen hatte. Das unautorisierte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mail-Konto ist laut Bundesgericht unabhängig davon, wie der Täter ans Passwort gelangt ist, strafbar (StGB 143bis Abs. 1). Aktives Handeln sei dabei nicht erforderlich.

Urteil 6B_1207/2018 vom 17.05.2019 / Medienmitteilung BGer vom 04.06.2019

Mehr: Urteil vom 17. Mai 2019 (6B_1207/2018) | bger.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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