Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt – wie am 01.03.2019 – bei 1,5 %:
- Berechnungsgrundlage
- Der Referenzzinssatz basiert auf dem vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen
- Veränderung
- Der Durchschnittszinssatz ist per Ermittlungs-Stichtag 31.03.2019 gegenüber dem Vorquartal von 1,45 % auf 1,43 % gesunken.
- Rundungsergebnis
- Der mietrechtlich relevante Referenzzinssatz beträgt kaufmännisch gerundet weiterhin 1,5 %
- Veränderungsmass für Satzänderung
- Der Referenzzinssatz bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 % fällt oder auf über 1,62 % ansteigt.
- Nächste Referenzzinssatz-Publikation
- 02.09.2019.
Mehr: Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,5 Prozent | admin.ch
Weiterführende Informationen
- Mietrecht – Hypothekarischer Referenzzinssatz für Mietverhältnisse bleibt per 01.03.2019 bei 1,5 %
- Mietrecht – Referenzzinssatz per 03.12.2018 bleibt weiterhin bei 1,5%
- Mietrecht – Referenzzinssatz per 03.09.2018 verharrt bei 1,5 Prozent
- Mietrecht – Referenzzinssatzrückgang: Mietzinsreduktion verlangen? – Ja oder Nein?
Quelle
LawMedia Redaktionsteam