BR-Beschluss vom 14.06.2019
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14.06.2019 beschlossen, dass das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) am 01.01.2020 vollständig in Kraft trete.
Sollte ein Kanton die obligatorischen Bestimmungen der STAF bis am 01.01.2020 nicht umsetzen, findet das Bundesrecht direkt Anwendung.
Mögliches Abstimmungsdatum SV17/STAF
Quelle: SV17/STAF: mögliche Abstimmung 19.05.2019 efd.admin.ch
Weiterführende Informationen
- Steuern – STAF: Keine neuen Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches mehr ab 2019
- Steuern – Zustandekommen des Referendums gegen STAF-Vorlage von Bundeskanzlei bestätigt
- Steuern – STAF 17: Komitees sollen genügend Unterschriften für Zustandekommen des Referendums gesammelt haben
- Steuern – Steuervorlage 17: Schlussabstimmung in den eidgenössischen Räten: Annahme der Vorlage
- Bundesrat empfiehlt Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung zur Annahme
| admin.ch (Behördenwerbung pro STAF) - Referenden | bk.admin.ch (Referendumsinfo)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam