Das Bundesgericht hatte im konkreten Fall die Ausweisung eines wegen Drogenhandels zu einer bedingten Strafe verurteilten Spaniers zu beurteilen.
Der Fall bot dem Bundesgericht Gelegenheit, sich vertieft mit dem Verhältnis der strafrechtlichen Landesverweisung von EU-Bürgern und dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) zwischen der Schweiz und den Staaten der Europäischen Union (EU) zu befassen.
Das Bundesgericht kam dabei zum Schluss, dass Einschränkungen der Personenfreizügigkeit, wie sie das primär wirtschaftsrechtlich motivierte FZA unter anderem aus Gründen der öffentlichen Ordnung vorsehe, im Strafrecht nicht eng auszulegen seien, sondern gemäss Wortsinn der fraglichen Bestimmung des FZA.
Das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich war nicht zu beanstanden.
BGer-Urteil 6B_378/2018 vom 22.05.2019, Veröffentlichung 18.06.2019, 12.01 Uhr
Mehr: Strafrechtliche Landesverweisung von EU-Bürgern und FZA: Ausweisung von spanischem Straftäter bestätigt bger.ch
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LawMedia Redaktionsteam