Gesundheitsberufegesetz (GesBG)
Anfangs 2020 tritt das neue Gesundheitsberufegesetz (GesBG) in Kraft, welches die Anforderungen für die Ausübung verschiedener Gesundheitsberufe wie Pflegefachpersonen und Physiotherapeuten/innen regelt und den Zugang festlegt (kantonale Bewilligungen für die Berufsausübung).
Die WEKO empfiehlt nun den Kantonen, ausserkantonale Bewilligungen anzuerkennen, damit der Binnenmarkt Schweiz gemäss Binnenmarktgesetz (BGBM) gewährleistet sei. Die Empfehlung der WEKO an die Kantone sei aber nicht rechtsverbindlich.
Ergänzend hält die WEKO fest, dass sie und die Betroffenen gegen konkrete Entscheide der Kantone Beschwerde erheben könne, wenn solche Entscheide gegen das BGBM verstossen würden.
Mehr: WEKO erlässt Empfehlung zu Gesundheitsberufen | admin.ch
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LawMedia Redaktionsteam