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EuGH: „Like“-Buttons ohne Nutzereinwilligung nicht mit Datenschutz vereinbar

Datum:
30.07.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Datenschutzrecht
Stichworte:
Datenschutz, Facebook
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einbindung des «Like»-Buttons von Facebook in Websites und Online-Shops

Der Online-Shop „Fashion ID“ hatte den „Gefällt-mir-Button“ von Facebook (sog. „Like“-Button) in seine Website eingebunden.

Die Verbrauchzentrale NRW klagte 2017 gegen Fashion ID.

Der Vorwurf der Verbraucherzentrale lautete: Der Online-Shop übermittle personenbezogene Daten der Webseiten-Besucher an Facebook Irland, ohne Einwilligung der User und unter Verstoss gegen die Informationspflichten nach der Datenschutz-Gesetzgebung.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass der Betreiber einer Website wie Fashion ID eine Mitverantwortung treffe. Der Betreiber müsse vom Nutzer vorher die Einwilligung für das Erheben und die Übermittlung der Daten über den «Like»-Button einholen.

Im Streitfall von 2017 bildete die alte Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 Beurteilungsgrundlage. Diese wurde bekanntlich am 25.05.2018 durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche auch mittelbar für die Schweiz von Bedeutung ist, ersetzt. Das Urteil dürfte unter bestimmen Voraussetzungen auch unter der neuen DSGVO von Relevanz sein.

Urteil des EuGH, Zweite Kammer, in der Rechtssache C‑40/17 vom 29.07.2019

Mehr: Urteil des EuGH, Zweite Kammer, in der Rechtssache C‑40/17 vom 29.07.2019 | curia.europa.eu

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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