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Meldeverfahren: Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel wird verstärkt

Datum:
09.07.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wirtschaft
Stichworte:
Wirtschaft
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat am 03.07.2019 beschlossen:

  • Umsetzung des vorgeschlagenen Meldeverfahrens
  • Verfahrens-Vereinfachung
  • Prüfung zusätzlicher Ausnahmen zum Cassis-de-Dijon-Prinzip
    • Ziel: Berücksichtigung der in der Vernehmlassung vorgebrachten Befürchtungen

Die geplante Massnahme stehe im Einklang mit der Wachstumspolitik des Bundesrates und solle zu folgendem beitragen:

  • Bekämpfung der „Hochpreisinsel Schweiz“-Situation
  • Reduktion der administrativen Belastung.

Glossar

  • Grundsätzliche Definition
    • Aufgrund des Cassis-de-Dijon-Prinzips darf ein Produkt, wenn es in einem EU-Staat zugelassen ist, auch in den anderen Ländern importiert werden und dies ohne weitere Handicaps. Ausgenommen vom Prinzip ist der Bereich, welcher vom Patentschutz betroffen ist.
  • Definition im Meldeverfahrenszusammenhang
    • Nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellte Lebensmittel benötigen eine zusätzliche Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), bevor sie gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen.

Mehr: Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel wird verstärkt | admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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