Klebevignette weiterhin im Angebot
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Die Vorlage sieht die Einführung einer elektronischen Autobahnvignette auf freiwilliger Basis ab 2022 vor.
Die 1985 eingeführte Autobahn-Klebevignette soll auf Wunsch der Vernehmlassungs-Adressaten (aus Datenschutzgründen und wegen des teuren, kamera-basierten Kontrollsystems, welches sonst nötig würde) erhalten bleiben und mit dem Angebot einer elektronischen Erhebungsform (E-Vignette) ergänzt werden.
Es bleibt den Fahrzeughaltern überlassen, ob sie für die Benützung der abgabepflichtigen Nationalstrassen weiterhin eine Klebevignette am Fahrzeug anbringen oder eine E-Vignette (unter Angabe der Fahrzeug-Kontrollschildnummer) kaufen wollen.
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LawMedia Redaktionsteam
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