LAWNEWS

Steuern / Tax

QR Code

Heiratsstrafe: BR verabschiedet Zusatzbotschaft zur Beseitigung der „Heiratsstrafe“

Datum:
14.08.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Familienbesteuerung, Heiratsstrafe
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- + Familienbesteuerung) verabschiedet.

Die Zusatzbotschaft enthält neue bzw. aktualisierte Schätzungen zur Botschaft (18.034) vom März 2018:

  • Von der verfassungswidrigen steuerlichen Mehrbelastung betroffene Paare
    • Zweiverdienerehepaare
      • Geschätzte 450’000 Ehepaare
    • Rentnerehepaare
      • Geschätzte 250’000 Ehepaare
  • Schätzungen
    • Die vom Bundesrat erwähnten Zahlen beruhten auf Annahmen und scheinen mit erheblichen Unsicherheiten verbunden zu sein
  • Steuer-Mindereinnahmen
    • Volumina
      • Die aktualisierte Schätzung der finanziellen Auswirkungen ergebe Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von
      • rund CHF 1,5 Mrd.
    • Mindereinnahmen bei der DBSt
      • Von diesen rund CHF 1,5 Mrd. Gesamt-Steuermindereinnahmen würden rund CHF 1,2 Mrd. auf den Bund entfallen
    • Mindereinnahmen bei den Kantonen
      • Von den rund CHF 1,5 Mrd. Gesamt-Steuermindereinnahmen beträfen rund CHF 300 Mio. die Kantone
  • Sozialversicherungen
    • Im Bereich der Sozialversicherungen gelangte der Bundesrat zum Schluss, dass in der Gesamtbeurteilung die verheirateten Personen leicht bessergestellt seien als unverheiratete Personen, weshalb er keinen Handlungsbedarf sehe.

Die vorgelegte Zusatzbotschaft erlaube es dem Parlament, so der Bundesrat, verschiedene Anliegen der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» im Rahmen der Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung in materieller Hinsicht zu behandeln und ggf. einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. 

Mehr: Bundesrat verabschiedet Zusatzbotschaft zur Beseitigung der «Heiratsstrafe»

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.