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SchKG / Betreibung

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Provisorische Rechtsöffnung und Schuldbrief

SchKG 82

Datum:
08.08.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Thema:
Provisorische Rechtsöffnung und Schuldbrief
Stichworte:
Hypothekarforderung, Provisorische Rechtsöffnung, Schuldbrief, Sicherungsübereignung, Vermögensübergang
Erlass:
SchKG 82
Entscheid:
BGE 5A_734/2018 + 5A_736/2018, je vom 04.12.2018
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Schuldbrief, welcher den Namen des Schuldners nicht wiedergibt, berechtigt nur dann zur provisorischen Rechtsöffnung für die Forderung, wenn der Gläubiger den Begründungsakt des Schuldbriefs ins Recht legt oder den Sicherungsübereignungsvertrag, in welchem der Schuldner die Schuld anerkennt, einreicht.

Das Bundesgericht befasst sich in diesem in französischer Sprache geführten Prozess zudem mit folgenden Fragen:

Quelle

BGE 5A_734/2018 + 5A_736/2018, je vom 04.12.2018

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