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Polizeirecht

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Feuerwerke + Knallkörper während Fasnachtswoche: Zeitliche und/oder räumliche Einschränkungen erforderlich

Datum:
27.09.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Polizeirecht
Stichworte:
Emission, Lärm
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesgericht musste sich zum Immissionschutzreglement der Gemeinde Wil (SG) äussern.

Es ging um Fragen der Verwendung von

  • Feuerwerken und
  • Knallkörpern

anlässlich der Feiern

  • zum 1. August
  • an Silvester
  • in der Fasnachtszeit.

Die gemäss Reglement der Gemeinde Wil SG während der Fasnachtswoche durchgehend erlaubte Verwendung von Knallkörpern erfordert

  • mit Blick auf das Ruhebedürfnis von Mensch und Tier
  • zeitliche und/oder räumliche Einschränkungen.

Es erschien dem Bundesgericht deshalb als zumutbar und geboten, in der Fasnachtszeit zeitliche

und/oder räumliche Beschränkungen vorzusehen. Die Sache wurde daher in diesem Punkt an

die Stadt Wil zurückgewiesen.

Mehr: BGer-Urteil 1C_601/2018 vom 04.09.2019, Veröffentlichung 27.09.2019, 10.01 Uhr

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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