Das Bundesgericht musste sich zum Immissionschutzreglement der Gemeinde Wil (SG) äussern.
Es ging um Fragen der Verwendung von
- Feuerwerken und
- Knallkörpern
anlässlich der Feiern
- zum 1. August
- an Silvester
- in der Fasnachtszeit.
Die gemäss Reglement der Gemeinde Wil SG während der Fasnachtswoche durchgehend erlaubte Verwendung von Knallkörpern erfordert
- mit Blick auf das Ruhebedürfnis von Mensch und Tier
- zeitliche und/oder räumliche Einschränkungen.
Es erschien dem Bundesgericht deshalb als zumutbar und geboten, in der Fasnachtszeit zeitliche
und/oder räumliche Beschränkungen vorzusehen. Die Sache wurde daher in diesem Punkt an
die Stadt Wil zurückgewiesen.
Mehr: BGer-Urteil 1C_601/2018 vom 04.09.2019, Veröffentlichung 27.09.2019, 10.01 Uhr
Quelle
LawMedia Redaktionsteam