Mit dem angenommenen Postulat Moser 17.4228 «Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler» wurde der Bundesrat beauftragt, Bericht zu erstatten, wie die Falschdeklarationen von Sendungen internationaler Versandhändler bekämpft werden könnten.
Der Bundesrat hat nun an seiner Sitzung vom 04.09.2019 den Bericht verabschiedet, in dem er den Handlungsbedarf geortet hat und 11 Massnahmen beurteilt, mit welchen den Herausforderungen bei der Verzollung im grenzüberschreitenden Online-Handel begegnet werden sollen.
Für die Umsetzung von 7 der vorgeschlagenen 11 Massnahmen beauftragt er das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD):
- Zum Transformationsprogramm DaziT der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV):
- Schaffung einer automatisierten und intelligenten Risikoanalyse
- Vollzug der sog. nichtzollrechtlichen Erlasse
- Bessere bzw. effizientere Gestaltung
- Ressourcen-Nutzung
- Freigespielte Ressourcen sollen für verstärkte Kontrollen eingesetzt werden
- Prüfung, ob der Einsatz von hochtechnisierten Röntgenanlagen und weiteren technischen Geräten das standardisierte Scannen von Paketen erlaubt
- Elektronische Vorausanmeldung im Postverkehr
- Fristgerechte Einführung zusammen mit der EU
- Betroffene Online-Händler und E-Commerce-Plattformen
- Inpflichtnahme der Händler und Plattformen mittels Vereinbarungen
- Zusammenarbeit mit den ausländischen Zollverwaltungen
- Förderung der Einhaltung von Vorschriften und der Informationsaustausch.
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LawMedia Redaktionsteam