Reform der Familienbesteuerung verzögert sich weiter
Am Montag, den 16.09.2019, debattierte der Ständerat über die Beseitigung der „steuerlichen Heiratsstrafe“ und wies das Gesetzgebungsprojekt an den Bundesrat zurück.
Erinnerlich hatte das Bundesgericht erstmals das Ergebnis eines nationalen Urnengangs annulliert. Die „Heiratsstrafen-Initiative“ der CVP war 2016 mit 50,8 % Nein-Stimmen beim Volk nur knapp gescheitert; gemäss Bundesgericht hätte das Abstimmungsergebnis anders ausfallen können, wenn der Bundesrat über das Ausmass der „steuerlichen Heiratsstrafe“ korrekter informiert hätte. Inzwischen hat der Bundesrat am Gesetzgebungsprojekt herumgeflickt, in der Schnelle über das weitere Zusatzbotschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Der Ständerat wies nun die Vorlage des Bundesrats zur Reform der Familienbesteuerung mit 25 zu 18 Stimmen an die Regierung zurück, mit dem Auftrag, alternative Steuermodelle vorzulegen. Der Ständerat dachte dabei etwa an die Individualbesteuerung, das Waadtländer Splitting-Modell oder weitere Varianten.
Der Vorschlag des Bundesrats wurde vom Ständerat als eine Art Mischwerk empfunden, welches die grundsätzlichen Zielkonflikte nicht löse.
Jetzt ist der Nationalrat am Zug: Er muss über die Rückweisung entscheiden.
Die Reform der Familienbesteuerung ist damit ein Kapitel reicher. Vorprogrammiert ist eine weitere zeitliche Verzögerung, zum Nachteil der verheirateten Steuerpflichtigen.
Weiterführende Informationen:
- Steuern – Heiratsstrafe: BR verabschiedet Zusatzbotschaft zur Beseitigung der „Heiratsstrafe“ | law-news.ch
- Steuerrecht – Heiratsstrafe: BR bestimmt weiteres Vorgehen nach Abstimmungs-Aufhebung | law-news.ch
- Staatsrecht – Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“: Abstimmung aufgehoben | law-news.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam