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„Kill Erdogan“-Schriftzug in Zürich: Bundesgericht weist Beschwerden der Republik Türkei gegen Verfahrenseinstellung ab

Datum:
20.09.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gegen drei Personen wurde auf Veranlassung der Republik Türkei ein Strafverfahren unter anderem im Zusammenhang mit dem Anbringen des Schriftzugs «Kill Erdogan» im Bereiche des türkischen Generalkonsulats in Zürich eröffnet.

Das Obergericht des Kantons Zürich ist auf die Beschwerden des Generalkonsulats der Republik

Türkei gegen die Strafverfahrens-Einstellung zu Recht teilweise nicht eingetreten.

Das Bundesgericht weist die Beschwerden der Republik Türkei gegen die obergerichtlichen Entscheide ab.

BGer-Urteil 6B_856/2018, 6B_857/2018, 6B_858/2018 vom 19.08.2019, Veröffentlichung 20.09.2019, 12.01 Uhr

Mehr: BGer-Urteil 6B_856/2018 | bger.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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