Am 01.10.2019 treten die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten (ATSG + ATSV) in Kraft. Diese gelten als notwendig, damit die Sozialversicherungen in begründeten Fällen wieder Observationen durchführen lassen können.
Erinnerlich hatten die Stimmberechtigten am 25.11.2018 die Observationsartikel im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) deutlich angenommen. Gegen die Abstimmung waren drei Beschwerden beim Bundesgericht eingereicht worden, weshalb diese Rechtsgrundlagen vorläufig nicht in Kraft treten konnten. Nachdem das Bundesgericht die Beschwerden abgewiesen hat (wir berichteten: Sozialversicherungsrecht – Abstimmung zur Versicherten-Überwachung: Bundesgericht weist Beschwerde ab), konnte das Abstimmungsergebnis für gültig erklärt und die neuen Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen per 01.10.2019 in Kraft gesetzt werden.
Medienmitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom 30.08.2019
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LawMedia Redaktionsteam