Unzulässige Preisabreden
Erinnerlich hatte „Stöckli“ mit ihren Händlern vereinbart, die empfohlenen Verkaufspreise auf Stöckli Skis nicht zu unterbieten (wir berichteten: Wettbewerbsrecht – WEKO eröffnet Verfahren gegen Stöckli Swiss Sports AG).
Die Wettbewerbskommission (WEKO) schliesst die Untersuchung gegen die Stöckli Swiss Sports AG mit einer einvernehmlichen Regelung ab:
- Für die unzulässigen Preisabreden bezahlt „Stöckli“ eine Sanktion von ca. CHF 140’000.
Laut WEKO seien zusätzlich geregelt worden:
- Umgang mit dem Online-Handel
- Querlieferungen zwischen Stöckli Vertriebshändlern und dem Direkt- und Parallelimport von Stöckli Produkten
Die volle Kooperation von „Stöckli“ habe sich deutlich sanktionsmildernd ausgewirkt.
Der Entscheid der WEKO könne noch ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam