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Zivilprozessrecht

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Fristverlängerung durch die Post: Keine Zustellfiktion

Datum:
10.10.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Stichworte:
keine Zustellfiktion, Post
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZPO 138 Abs. 3 lit. a / ZPO 52 – Keine Benachteiligung von Laien

Einleitung

„Die POST“ bietet für „normale Chargé-Sendungen“ den Service an, dass der Sendungsempfänger die Abholfrist verlängern kann, und zwar per online.

Macht ein Sendungs-Adressat vom Service der „Die POST“ Gebrauch und wird ihm eine Gerichtssendung erst nach mehr als sieben Tagen ausgehändigt, entsteht ein Konflikt zu ZPO 138 Abs. 3 lit. a.

In der Regel sollte in solchen Fällen das Vertrauen des Sendungs-Adressaten in den Text geschützt sein, er habe eine Handlung innert einer Frist «ab Zustellung» vorzunehmen.

Oder anders ausgedrückt: Die Unvereinbarkeit von Post-Service und Prozessrecht dürfen sich nicht nachteilig für Laien auswirken.

Quelle

Obergericht Zürich
1. Zivilkammer
Beschluss
PS190081-O/U vom 17.06.2019

Weiterführende Informationen / Linktipps

Bildquelle: post.ch

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