Behinderung von Parallelimporten + unzulässige Abreden
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Sanktionen der Wettbewerbskommission (WEKO) gegen die in der Schweiz tätigen Vertriebspartner/Auslieferer von französischsprachigen Büchern wegen der Behinderung von Parallelimporten zu überprüfen. In fünf Fällen wurden die Sanktionen bestätigt und in vier Fällen reduziert. Insgesamt belief sich der Sanktionsbetrag auf rund CHF 14,3 Mio.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) kam zum Schluss, dass neun Unternehmen mit ihren Geschäftspartnern Abreden getroffen hatten, welche ein Verbot von Passivverkäufen durch andere zugelassene Händler bewirkten und somit den Wettbewerb auf dem Beschaffungsmarkt für französischsprachige Bücher beseitigten. Vgl. Artikel 5 Absatz 4 des Kartellgesetzes.
BVGer-Urteile vom 30.10.2019 in den Verfahren B-3938/2013, B-3954/2013, B-3962/2013, B-3975/2013, B-4011/2013, B-4012/2013, B‑4014/2013, B-4019/2013 und B-4669/2013
Mehr: Medienmitteilung Bundesverwaltungsgericht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam