Faktische Abschaffung der Inhaberaktie
Am 01.11.2019 ist das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) in Kraft getreten.
Das Eidgenössische Parlament hat das Umsetzungsgesetz am 21.06.2019 verabschiedet; die Referendumsfrist ist am 10.10.2019 abgelaufen und wurde nicht benutzt.
Das Gesetz setzt die Empfehlungen um, welche das Global Forum in seinem Bericht zur Phase 2 der Schweiz abgegeben hatte.
Gemäss Umsetzungsgesetz sind Inhaberaktien nur noch zulässig, wenn
- die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder
- die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind.
Das Umsetzungsgesetz sieht vor:
- Umwandlung unzulässiger Inhaberaktien in Namenaktien, und zwar 18 Monate nach Inkrafttreten, d.h. am 01.05.2021
- Gesetzliches Verfahren zur Identifikation von Aktionären, die ihrer Meldepflicht gegenüber der Gesellschaft nicht nachgekommen und deren Aktien umgewandelt worden sind
- Nichtigkeit der Aktien von nicht gemeldeten Aktionären 5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, d.h. am 01.11.2024
- Sanktion
- Busse für Aktionäre oder Gesellschaften, die es versäumten:
- zu melden
- die wirtschaftlich berechtigten Personen
- zu führen
- das Aktienbuch
- das Verzeichnis über die an Aktien wirtschaftlich berechtigter Personen
- zu melden
- Busse für Aktionäre oder Gesellschaften, die es versäumten:
- Verpflichtung ausländischer Rechtseinheiten
- Rechtseinheiten mit Hauptsitz im Ausland und tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz, am Ort der tatsächlichen Verwaltung
- Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses ihrer Inhaber.
- Rechtseinheiten mit Hauptsitz im Ausland und tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz, am Ort der tatsächlichen Verwaltung
Bitte konsultieren Sie die folgende Anleitung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF):
Weiterführende Information
Quelle
LawMedia Redaktionsteam