Losverfahren mit Zufallsprinzip = Kein demokratisches Verfahren
Der Bundesrat lehnte gestern, 27.11.2019, die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» ab.
Die Wahl von Richterinnen und Richtern per Losverfahren führe zu einer Entscheidung nach dem Zufallsprinzip, was die Akzeptanz des Gerichts und seiner Urteile schwächen würde.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) soll daher dem Bundesrat bis 26.08.2020 einen entsprechenden Botschaftsentwurf unterbreiten.
Mehr: Bundesrat lehnt die Justiz-Initiative ab
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LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: bger.ch
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