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Wirtschaftsstrafrecht / Wirtschaft

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FIDLEG, FINIG und Ausführungserlasse ab 01.01.2020 in Kraft

Datum:
06.11.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wirtschaftsstrafrecht
Stichworte:
FIDLEG
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Übergangsfrist – Finanzdienstleistungsgesetz,
Finanzinstitutsgesetz, Ausführungsverordnungen

Heute 06.11.2019 hat der Bundesrat nach erfolgter Vernehmlassung per 01.01.2020 in Kraft gesetzt:

  • Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
    • Das FIDLEG enthält die Normen betreffend
      • Erbringung von Finanzdienstleistungen und
      • zum Anbieten von Effekten und anderen Finanzinstrumenten
    • Den Kunden soll die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erleichtert werden
  • Finanzinstitutsgesetz (FINIG)
    • Das FINIG zielt auf eine inhaltlich abgestimmte Aufsicht für die verschiedenen Kategorien von Finanzinstituten wie
      • Vermögensverwalter
      • Verwalter von Kollektivvermögen
      • Fondsleitungen
      • Wertpapierhäuser
  • Ausführungsverordnungen
    • Die Inkraftsetzung bezieht sich auch auf die Ausführungserlasse zum FIDLEG und zum FINIG wie
      • Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV)
      • Finanzinstitutsverordnung (FINIV)
      • Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV)

Dabei wurden grundsätzlich Übergangsfristen von 2 Jahren vorgesehen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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