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Personenrecht / Vereinsrecht / Stiftungsrecht / Trusts / Personenrecht / Rechtsschutz

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Häusliche Gewalt + Gewalt gegen Frauen: Prävention wird verstärkt

Datum:
13.11.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Personenrecht / Vereinsrecht / Stiftungsrecht / Trusts
Stichworte:
Häusliche Gewalt, Prävention
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten: 01.01.2020

Der Bundesrat hat heute die neue Verordnung für Massnahmen gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt verabschiedet:

  • Verordnung als rechtliche Grundlage
    • Mit der nun verabschiedeten neuen Verordnung schafft der Bundesrat die rechtliche Grundlage für Massnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
    • Gefördert werden zum Beispiel:
      • Nationale Informations- und Sensibilisierungskampagnen
      • Bildungsmassnahmen für Fachpersonen und Präventionsprojekte für
        • gewaltbetroffene Personen
        • Gewalt ausübende Personen
      • Zusammenarbeit und Koordination zwischen öffentlichen und privaten Akteuren
  • Finanzhilfekredit
    • Das Parlament dürfte über den vorgesehenen Finanzhilfekredit von CHF 3 Mio. im Rahmen des Voranschlags 2021 befinden
    • Zuständigkeit für die Vergabe der Gelder
      • Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)
  • Inkraftsetzung
    • Die Verordnung tritt auf den 01.01.2020 in Kraft

Erinnerlich ist das Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) im Jahre 2018 in Kraft getreten.

Die Schweiz hat sich in diesem Rahmen bereits zu einem umfassenden Engagement gegen physische, psychische und sexuelle Gewalt gegen Frauen wie auch gegen Stalking, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsabtreibung verpflichtet. Im Bereich der häuslichen Gewalt gilt der Schutz aller betroffenen Personen geschlechtsunabhängig.

Verordnung über Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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