LAWNEWS

Internet / Umweltrecht / Verwaltungsrecht

QR Code

Mobilfunk und Strahlung: Arbeitsgruppe präsentiert Faktenbericht

Datum:
29.11.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Internet, Umweltrecht, Verwaltungsrecht
Stichworte:
5G, Faktenbericht, Mobilfunk, Strahlung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die „Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung“ hat am 28.11.2019 den Medien ihren Faktenbericht zum Thema Mobilfunk, 5G und Strahlung vorgestellt und schlägt dabei zuhanden des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Begleitmassnahmen zum Umgang mit Mobilfunk in der Schweiz vor.

Der erstmalige Faktenbericht zum Thema Mobilfunk, 5G und Strahlung sieht folgende Empfehlungen vor:

  • „Der Vollzug der NISV soll gemeinsam mit den Kantonen vereinfacht und harmonisiert werden.
  • Das vom Bundesrat im April im Rahmen der Inkraftsetzung der revidierten NISV eingeführte Monitoring der Exposition und der Gesundheitsauswirkungen soll weiterentwickelt werden.
  • Die Information der Bevölkerung zu Mobilfunk und Strahlung soll verstärkt werden.
  • Die Forschung zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen soll intensiviert werden.
  • Mit Unterstützung des Bundes soll eine umweltmedizinische NIS-Beratungsstelle geschaffen werden.
  • Im Rahmen der neuen Austauschplattform «Mobilfunk der Zukunft» soll die Diskussion unter allen Interessenvertreterinnen und -vertretern weitergeführt werden und Lösungen gesucht werden.“

Bei der Frage der Veränderung der Anlagegrenzwerte hat die Arbeitsgruppe keine Einigung erzielt und daher auch keine Empfehlung abgeben können.

Der vom UVEK letztes Jahr eingesetzten Arbeitsgruppe gehörten verschiedene Interessengruppen sowie Expertinnen und Experten an. Geleitet wurde sie vom BAFU.

Zur Veranschaulichung der Thematik dienen folgende – auszugsweise wiedergegebenen –  Abbildungen der „Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung“:

 

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.