Gemäss heutiger Medienmitteilung muss das Kantonsgericht St. Gallen gegenüber einem Mann die Verwahrung anordnen, der mehrfach wegen sexueller Handlungen mit Kindern respektive dem Versuch dazu verurteilt wurde.
Der Täter befindet sich derzeit in einer stationären Massnahme. Die Verwahrung des Betroffenen ist aufgrund folgender Aspekte verhältnismässig:
- seiner fehlenden Therapierbarkeit,
- des hohen Rückfallrisikos,
- der Gefährdung der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern
- und der Schwere der zu erwartenden Delikte.
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gut.
Urteil des Bundesgerichts vom 06.11.2019(6B_889/2019)
Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 21.11.2019
Quelle
LawMedia Redaktionsteam