LAWNEWS

Arbeitsrecht

QR Code

Abkommen Schweiz–UK über die erworbenen Rechte: BR verabschiedet Botschaft

Datum:
09.12.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsrecht, Mind the Gap, Mind the Gap-Strategie
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

„Mind the Gap“-Strategie

Der Bundesrat hat am 06.12.2019 die Botschaft zum Abkommen, welches die bestehenden Rechte der Bürger der Schweiz und des Vereinigten Königreichs (UK) auch nach dem Austritt des UK aus der EU sichert, verabschiedet.

Der Bundesrat hatte das Abkommen bereits an seiner Sitzung vom 19.12.2018 genehmigt; es wurde am 25.02.2019 unterzeichnet.

Als Teil der «Mind the Gap»-Strategie verfolgt dieses Abkommen das Ziel, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem UK nach dessen EU-Austritt so weit wie möglich sicherzustellen.

Um den Erhalt dieser Rechte und Pflichten zu gewährleisten, hat die Schweiz mit UK sieben neue Abkommen ausgearbeitet.

Das vorliegende Abkommen deckt die erworbenen Rechte in folgenden Bereichen :

  • Freizügigkeit (Anhang I FZA)
  • Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit (Anhang II FZA)
  • gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Anhang III FZA).

Die so gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit. Ebenso können die bereits begonnenen Dienstleistungserbringungen zwischen der Schweiz und UK dank dieses Abkommens zu Ende geführt werden.

Die Vernehmlassung zu diesem Abkommen dauerte vom 22.03.2019 bis am 29.05.2019.

Mit der Verabschiedung der Botschaft übermittelt der Bundesrat das Abkommen zur Genehmigung an die eidgenössischen Räte.

Das Abkommen soll angewandt werden, sobald das FZA zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nicht mehr gilt. Dies ist nach dem Ende der zwischen der EU und UK im Austrittsabkommen vereinbarten Übergangsperiode der Fall (voraussichtlich am 01.01.2021).

Das Abkommen über die Rechte der Bürger würde vorläufig angewandt, falls UK die EU ohne Austrittsabkommen verlassen sollte.

Mehr: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Abkommen Schweiz–UK über die erworbenen Rechte | admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.