Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) hat am 19.11.2019 die Detailberatung der Vorlage für ein neues Datenschutzgesetz (17.059) abgeschlossen. Sie hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen und an ihren Rat (als Zweitrat) überwiesen, der sie in der Wintersession beraten wird.
Mit ihren Beschlüssen verfolgt die SPK-SR in erster Linie zwei Ziele:
- Schutzniveau
- Hohes Schutzniveau der Bürger- und Konsumenten-Daten, welches im Vergleich zum geltenden Recht nicht herabgesetzt werden darf.
- Schutzstandard (Angemessenheitsbeschluss)
- Schutzstandard, der mit dem einschlägigen EU-Recht (EU-Datenschutz-Grundverordnung und Übereinkommen 108+ des Europarates) vergleichbar ist, damit von einer Anerkennung der Äquivalenz des Schweizer Datenschutzrechts durch die EU ausgegangen werden könne.
SPK-SR folgte weitgehend den Anträgen des Nationalrates. Er hat sich aber für folgende Anpassungen ausgesprochen:
- Profiling mit hohem Risiko (Termini-Integration in Gesetz)
- Datensicherheits-Verletzung nur dann, wenn Personendaten unbeabsichtigt oder widerrechtlich verlorengehen, gelöscht, vernichtet oder verändert werden oder Unbefugten offengelegt oder zugänglich gemacht würden
- Ausdrückliche Einwilligung bei Profiling mit hohem Risiko
- Ausweitung der Informationspflichten
- Auskunftsrecht (SPK-SR folgt BR-Vorschlag und nicht jenem des NR)
- Konzernprivileg (Neuerung: Betroffenenrecht + Rechtfertigungsgründe)
- Verschärfung bei Persönlichkeitsverletzungen und Rechtfertigungsgründen
- Sanktionierung bei Verletzung von Sicherheitspflichten.
Man darf gespannt sein, wie der Ständerat (SR) die Vorlage beraten und sich entscheiden wird.
Mehr: MEDIENMITTEILUNG DATENSCHUTZGESETZ KOMMT IN DER WINTERSESSION IN DEN STÄNDERAT
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LawMedia Redaktionsteam