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Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)

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WEKO: Ausdehnung der Untersuchung „Concessionari Volkswagen“

Datum:
17.12.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
Volkswagen, VW, WEKO, Wettbewerbsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gemäss ihrer Mitteilung von heute, 17.12.2019, die Untersuchung «Concessionari Volkswagen», welche im Juni 2018 eröffnet wurde, ausgedehnt: 

  • auf weitere Tatbestände
  • auf weitere im Kanton Tessin zugelassene Händler von Fahrzeugen der Marken des Volkswagen-Konzerns.

Bei einigen der betroffenen Unternehmen wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Gestützt auf Hinweise auf mögliche unzulässige Submissionsabreden in Vergabeverfahren der öffentlichen Hand im Hinblick auf die Beschaffung von Personenwagen und Nutzfahrzeugen ab dem Jahr 2012 eröffnete die WEKO am 26.06.2018 eine Untersuchung gegen einige im Kanton Tessin zugelassene Händler von Fahrzeugen der Marken des Volkswagen-Konzerns.

Während des Untersuchungsverfahrens ergaben sich offenbar Hinweise für weitere Absprache-Elemente:

  • Grösserer Zeitraum
    • Die mutmasslichen Submissionsabreden könnten den gesamten Zeitraum von 2006 bis 2018 betreffen
  • Verkaufsbedingungen
    • Die betroffenen Unternehmen könnten sich über die Verkaufsbedingungen für die Fahrzeuge der Marken des Volkswagen-Konzerns verabredet haben
  • Aufteilung von Märkten nach Gebieten
    • Die involvierten Unternehmen könnten sich über die Aufteilung von Märkten nach Gebieten abgesprochen haben
  • Nicht nur für öffentliche, sondern auch für private Nachfrager
    • Die Verabredung von Verkaufsbedingungen und der Märkteaufteilung nach Gebieten sei möglicherweise nicht nur bei öffentlichen Ausschreibungen, sondern auch beim Verkauf an private Nachfrager erfolgt.

Es sei denkbar, dass sich dabei weitere Konzessionäre an den mutmasslichen Abreden beteiligt hätten.

Aus diesen Gründen sei die Untersuchung am 09.12.2019 ausgedehnt und bei einigen der betroffenen Unternehmen wiederum Hausdurchsuchungen durchgeführt worden.

Im Rahmen dieser Untersuchungsausdehnung sei zu prüfen, ob tatsächlich unzulässige Wettbewerbsabreden vorlägen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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