Der Bundesrat hat gestern, 29.01.2020 beschlossen, den Einzonungsstopp im Kanton Schwyz aufzuheben.
Der Einzonungsstopp galt seit dem 01.05.2019, weil die bisherige Regelung des Kantons Schwyz die RPG-Vorgaben des Bundesrechts, insbesondere in Bezug auf die Mehrwertabgabe-Regelung, nicht erfüllte. Inzwischen hat der Kanton Schwyz seine Mehrwertabgabe-Ordnung angepasst.
Mit Inkrafttreten der neuen Schwyzer Mehrwertabgabe-Regelung gilt der Stopp als aufgehoben.
Anordnung des Bundesrates vom 10.04.2019
Einzonungsstopp
Ab dem 01.05.2019 gilt in denjenigen Kantonen ein Einzonungsstopp, die keine bundesrechtskonforme Regelung für den Ausgleich von Planungsvorteilen nach Artikel 5 RPG haben:
- Kantone ZH, GE und SZ
Ebenso gilt in denjenigen Kantonen ein Einzonungsstopp, die keinen an das revidierte RPG angepassten Richtplan haben, den der Bundesrat genehmigt hat:
- Kantone GL, TI und OW.
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LawMedia Redaktionsteam