Das EJPD führte aufgrund eines Anliegens des Kantons Genf von Mai bis September 2019 eine Vernehmlassung zur Änderung der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung durch.
Vorgeschlagen war in der Verordnung eine Regelung von Messmitteln für die automatische Erkennung von Kontrollschildern zur Feststellung rechtswidrigen Verhaltens im Strassenverkehr.
Angesichts der Vernehmlassungsergebnisse und eines Urteils des Bundesgerichts vom 07.10.2019 (BGer 6B_908/2018) hat das EJPD nun entschieden, auf die Revision der Geschwindigkeitsmessmittelverordnung zu verzichten.
Mehr:
- Medienmitteilung des EJPD | admin.ch
Weiterführende Informationen:
- BGer 6B_908/2018
- Eine andere Parlamentarische Initiative
Quelle
LawMedia Redaktionsteam