Vorsätzliches Verursachen vermeidbaren Lärms?
Die gemeinsame Ausfahrt von drei Porsche-Fahrern endete in der Stadt Zürich für einen der Lenker mit einer Busse wegen „vorsätzlichen Verursachens von vermeidbarem Lärm“. Der Lärm soll durch unnötiges Auf-heulen-lassen des Motors seines Fahrzeugs entstanden sein. Die drei Porsches sollen aber in Kolonne hintereinander gestanden sein.
Vom Stadtrichteramt Zürich gebüsst, blieb vor Schranken unklar, welcher der drei Porsche-Fahrer der Lärmverursacher war.
Der gebüsste Porschefahrer hatte Einsprache erhoben und wurde vor Bezirksgericht Zürich in Anwendung des Grundsatzes „in dubio pro reo“, d.h. „im Zweifel für den Angeklagten“, freigesprochen. Das Obergericht des Kantons Zürich hat nun den Freispruch bestätigt.
Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 24.10.2019 (SU180040)
Medienmitteilung Neue Zürcher Zeitung vom 10.01.2020, S. 17
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LawMedia Redaktionsteam