Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 14.01.2020 eine Untersuchung zu allfälligen Submissionsabreden im Bereich von optischen Netzwerken. Dabei führte die WEKO Hausdurchsuchungen durch.
Weil die WEKO Anhaltspunkte zu Submissionsabreden zwischen mehreren Unternehmen hatte, eröffnete sie hiezu eine neue Untersuchung:
- Anlassverdacht
- Abreden betreffend Hard- und Softwareprodukte im Bereich der optischen Netzwerke zur Datenübertragung per Glasfaser für Grosskunden
- Untersuchungsvorhaben
- Prüfung, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen
- Untersuchungsgegenstand
- Koordination der Unternehmen in ihrem Angebotsverhalten (sog. Submissionsabreden) bei der Vergabe von öffentlichen oder privaten Beschaffungen
- Abstimmung der Offerierenden bei ihrer Submissions-Angebote mit dem Ziel, einem Unternehmen den Auftrag zu einem bestimmten Preis zuzuschanzen.
Es wird erwartet, dass die WEKO ihre Untersuchungsergebnisse zu diesen möglichen Submissionsabreden kommunizieren wird. – Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam