Einleitung
Das innige Verhältnis zu einer Katze hat eine Frau und deren Bekannten zum dritten Mal bis vor Bundesgericht geführt:
- In den ersten beiden Rechtsmittelverfahren hatten die Bundesrichter über den effektiven Tier-Eigentümer zu entscheiden
- Wir berichteten
- Im jüngsten Verfahren mussten sich die Richter nun mit Ohrfeigen, Drohungen und Katzenspielsachen befassen.
Sachverhalt
Die Eigentümerin der Katze hatte ihren Bekannten aus folgenden Gründen angezeigt:
- weil er ihr eine Ohrfeige verpasst hatte
- weil er ihr die Katzenutensilien nicht zurückgab
- weil er ihr einen Drohbrief geschrieben haben soll.
Prozess-History
- Einstellung der Strafuntersuchung gegen den Bekannten der Anzeigeerstatterin durch die Waadtländer Staatsanwaltschaft.
Erwägungen
Das Bundesgericht kam in dem am 30.01.2020 veröffentlichen Urteil zum Schluss, dass
- aufgrund des Sachverhalts davon ausgegangen werden durfte, dass kein Straftatbestand erfüllt sei;
- die von der Frau geltend gemachten psychischen Probleme nicht Folge der Ohrfeige, sondern der Auseinandersetzung um die Katze und der instabilen psychischen Konstitution der Frau sei.
Entscheid
- Das Bundesgericht bestätigte die Einstellung der Strafuntersuchung.
Quelle
BGer 6B_1064/2019 vom 16.01.2020