Der Bundesrat hat am 19.02.2020 entschieden, die geplanten Ausführungsbestimmungen zur ATSG-Revision, die im Sommer 2019 vom Parlament verabschiedet wurden, in die Vernehmlassung zu geben.
Schwerpunkt der Verordnungsanpassungen sind notwendige Bestimmungen zur Durchführung von internationalen Sozialversicherungsabkommen.
Die vom Parlament beschlossene Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) wies dem Bundesrat zum Erlass auf Verordnungsstufe folgendes zu:
- Bestimmung der für den internationalen Verkehr zuständigen nationalen Stellen
- Bestimmung des elektronischen Datenaustauschs im internationalen Kontext
- Die Kommunikation zu grenzüberschreitenden Sozialversicherungsfällen erfolgt über das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Datenübermittlungssystem (EESSI: Electronic Exchange of Social Security Information)
- Die Schweiz hat – wie alle anderen mitwirkenden Staaten – die innerstaatlich dafür notwendige IT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen
Im Rahmen der ATSG-Revision wurden Gesetzesbestimmungen für die benötigte Infrastruktur erlassen, über:
- Erstellung
- Betrieb
- Finanzierung.
Die Kompetenz zum Erlass der notwendigen Ausführungsbestimmungen wurde an den Bundesrat delegiert.
Da von den vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen insbesondere die Durchführungsstellen betroffen seien, werde darüber ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.
Die Vernehmlassung dauere bis 26.05.2020.
Der Bundesrat plane, die Gesetzes- und Verordnungsanpassungen gleichzeitig per 2021 in Kraft zu setzen.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam